Thema:
Re:Unsaubere Formulierung flat
Autor: 677220
Datum:01.11.21 18:27
Antwort auf:Re:Unsaubere Formulierung von _bla_

>>Ist das Handelsblatt mittlerweile auch so unsauber in der Formulierung, oder haben Sie mit der Gesetzesänderung den Paragraphen § 616 BGB aufgehoben?
>
>Ist wohl alles ziemlich unklar. Teilweise wird davon ausgegangen das § 616 BGB voll greift, teilweise wird die Quarantäne als zu lang angesehen, und teilweise wird davon ausgegangen, das einen Ungeimpften eine Mitschuld trifft und deshalb der Paragraf nicht greift:
>
>[https://www.hwkno.de/downloads/corona-arbeitsrechtliche-auswirkungen-76,17804.pdf]
>
>Dürfte noch viel Stress und Prozesse drum geben. Gut möglich, das zwar nicht >allgemein eine fehlende Impfung schon als Mitschuld angenommen wird, aber eben auch >nicht jedes beliebige legale Verhalten als unschuldig gilt.


Sven Mittag ging es möglicherweise darum, dass der AG am Ende erstmal auf den Kosten sitzen bleibt. Ich habe allerdings gelesen, dass die AGs den Impfstatus abfragen dürften. Dann wäre es ja klar.

Ich habe zwei andere Fragen:

Können Ungeimpfte nach dem Ende der Pandemischen Lage überhaupt noch in Quarantäne geschickt werden?

Ist das ganze überhaupt etwas Corona-Neues? Wer sich vor Corona z.B. eine Tropenkrankheit im Urlaub eingefangen hat, weil er nicht geimpft war und dann in Quarantäne musste, der hatte wahrscheinlich auch kein Recht auf Entgelterstattung?


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