Thema:
Re:Impfstatus und Datenschutz flat
Autor: Bozbar!
Datum:13.07.21 16:39
Antwort auf:Re:Impfstatus und Datenschutz von thestraightedge

>>Grundsätzlich finde ich es falsch, wenn der AG da nachfragt.
>>
>>Es geht ihn halt nichts an, ob ich mich impfen lasse oder nicht.
>>Ist doch alles klar in der DSGVO geregelt.
>
>Das ist alles korrekt, aber nochmal: die neue Coronaschutzverordnung sieht verschiedene Schritte oder alternativ Auskünfte vor, um das Infektionsgeschehen in den Firmen auch vor dem Hintergrund der Reisewelle im Griff zu behalten:
>[https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210708_infoblatt_urlaubsrueckkehrtest.pdf]
>Ja, es ist weiterhin ein absurd zahnloser Tiger (Rückkehrer sollten sich testen lassen, sind aber nicht verpflichtet, ...), aber über die Maßnahmen an sich sollte Einigkeit bestehen.


Schau noch mal in das von dir verlinkte Dokument. ;-) Da steht doch, dass Rückkehrer eine Test nachweisen müssen:
"(3) Beschäftigte, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis (Bürgertestung oder Einrichtungstestung nach § 3 und §§ 5 ff. der Corona-Test-und- Quarantäneverordnung) vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach § 4 der Corona-Test-und- Quarantäneverordnung durchführen."

Und zum Impfstatus gibt das Dokument jetzt keine Info her, die dem Arbeitgeber ein Recht auf Kenntnis desselben zuspricht, im Gegenteil wird sogar darauf verwiesen, dass AN, die ihren Status nicht angeben wollen, auf einen Test ausweichen können.


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