Thema:
Dann, wenn jemand ne zulässige Verfassungsbeschwerde... flat
Autor: Phil Gates
Datum:28.04.21 16:20
Antwort auf:Wann entscheiden denn Gerichte über die Grundrechte? von Rocco

...erhebt und mit Eilantrag verknüpft. Ist aber komplex:

1.
Der Bürger kann einfordern, dass er nicht mehr bestraft wird, wenn er eine Grillparty für 10 vollständig geimpfte Leute ohne Masken feiert. Er kann sich auch dagegen wehren, wenn ihm ein Bußgeld wegen Verstößen gegen die  Ausgangssperre aufgebrummt wurde.

Was er nicht einklagen kann: Öffnung von Museen, Schwimmbädern, Gastro.

2.
Allerdings könnte ein durchgeimpfter Wirt Verfassungsbeschwerde erheben mit dem Argument, dass er nur vollständig Geimpfte reinlässt.

Das BVerfG ist in solchen Fällen tatsächlich sehr fix.

Ich nehme mal an, Punkt 1 scheitert daran, dass es noch nicht so viele Durchgeimpfte gibt, die unter 80 sind. Sonst bleiben da ja nur Ärzte und Pflegekräfte, die wohl besseres zu tun haben als zu klagen.

Punkt 2 wird wohl daran scheitern, dass es sich derzeit einfach mangels Gästen nicht lohnt. Aber ich rate der Regierung dringend, das nicht auf die lange Bank zu schieben, sonst knallt es juristisch. Und das will man ja hoffentlich nicht, da es wieder nur von den falschen Leuten instrumentalisiert würde.

Spätestens in 5 Wochen sind die ersten Gruppe 3 Leute durchgeimpft. Dann wird es interessant.


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