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Autor: | Eidolon | ||
Datum: | 22.04.21 11:47 | ||
Antwort auf: | Doch wieder Schule offen wenn >5 Tage unter 165? von hootie_2K | ||
Die entsprechende ISG-Formulierung für Schul-Präsenzunterricht bzw. Kita-Öffnung ist: "Für das Au-ßerkrafttreten dieser Maßnahmen gilt Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der relevante Schwel-lenwert bei 165 liegt. Abschlussklassen und Förderschulen können von der Untersagung nach Satz 2 ausge-nommen werden. " Absatz (2) lautet: "Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft." D.h. alle anderen Notbrems-Maßnahmen wie bspw. Ausgangssperre, werden außerkraftgesetzt erst bei >5 Tage unter 100. Schule geht aber wieder in Präsenz / Kitas wieder auf, wenn >5 Tage unter 165. Somit gehen jetzt, falls der Inzidenzwert um 165 rum pendelt, die Schulen und Kitas schlimmstenfalls im Wochentakt auf und zu. Das wird "lustig"... |
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