Thema:
Tatsächlich, sie hat recht! flat
Autor: Eidolon
Datum:22.04.21 11:47
Antwort auf:Doch wieder Schule offen wenn >5 Tage unter 165? von hootie_2K

Die entsprechende ISG-Formulierung für Schul-Präsenzunterricht bzw. Kita-Öffnung ist:

"Für das Au-ßerkrafttreten dieser Maßnahmen gilt Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der relevante Schwel-lenwert bei 165 liegt. Abschlussklassen und Förderschulen können von der Untersagung nach Satz 2 ausge-nommen werden. "

Absatz (2) lautet:
"Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen  des  Absatzes 1  an  fünf  aufeinander  folgenden  Werktagen  die  Sieben-Tage-Inzidenz  den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft."

D.h. alle anderen Notbrems-Maßnahmen wie bspw. Ausgangssperre, werden außerkraftgesetzt erst bei >5 Tage unter 100.

Schule geht aber wieder in Präsenz / Kitas wieder auf, wenn >5 Tage unter 165.

Somit gehen jetzt, falls der Inzidenzwert um 165 rum pendelt, die Schulen und Kitas schlimmstenfalls im Wochentakt auf und zu. Das wird "lustig"...


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