Antwort auf den Beitrag "Re:Tatsächlich, sie hat recht!" posten:
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>Die entsprechende ISG-Formulierung für Schul-Präsenzunterricht bzw. Kita-Öffnung ist: > >[i:"Für das Au-ßerkrafttreten dieser Maßnahmen gilt Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der relevante Schwel-lenwert bei 165 liegt. Abschlussklassen und Förderschulen können von der Untersagung nach Satz 2 ausge-nommen werden. "] > >Absatz (2) lautet: >[i:"Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft."] > >D.h. alle anderen Notbrems-Maßnahmen wie bspw. Ausgangssperre, werden außerkraftgesetzt erst bei >5 Tage unter 100. > >Schule geht aber wieder in Präsenz / Kitas wieder auf, wenn >5 Tage unter 165. > >Somit gehen jetzt, falls der Inzidenzwert um 165 rum pendelt, die Schulen und Kitas schlimmstenfalls im Wochentakt auf und zu. Das wird "lustig"...
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