Thema:
Re:Lol: Verpflichtung zum Testangebot in Betrieben flat
Autor: Matt
Datum:13.04.21 10:31
Antwort auf:Lol: Verpflichtung zum Testangebot in Betrieben von Telemesse

Man muss einfach das positive sehen. Durch das Angebot werden jene ebenfalls rausgefischt, die asymptomatisch sind und andere anstecken.

Beispiel:
Mitarbeiter A ist der Typ „Kontaktverbot my ass“
Mitarbeiter B sind die anständigen.

Du testest alle Mitarbeiter B. Von diesen ist einer positiv und hatte Kontakt mit Mitarbeiter A.

Nun passiert folgendes:
Mitarbeiter B muss in Quarantäne und zum PCR Test.
Mitarbeiter A muss in Quarantäne und als Kontaktperson 1 nach einigen Tagen ebenfalls zum PCR Test.

Damit werden doch alle Mitarbeiter A eben doch aus dem Verkehr gezogen, wenn auch erst nachdem sie zumindest eine weitere Person angesteckt haben.

Zugegeben, das ist unbefriedigender, als wenn die Infektion bei Mitarbeiter A früher aufgedeckt worden wäre, aber immer noch besser als alles, was zuvor bei der Kontaktverfolgung bzw. Aufdeckung von Infektionen möglich war.

Ich finde das so jedenfalls besser, als wenn man eine Testpflicht beschließt, welche dann wieder von den Gerichten kassiert würde. Und das die kassiert würde, davon gehe ich aus, da man ja immer noch der Meinung sein kann, dass AHA und Maske ein geeignetes Mittel sind, um Infektion relativ zuverlässig auszuschließen. Dieser Meinung bin ich natürlich nicht.


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