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hier vielleicht eine Antwort flat
Autor: lichtschalterer
Datum:21.01.21 17:22
Antwort auf:Unangenehme Frage: Fälle nach in D nach Nationalität ... von thestraightedge

naja da muss man differenzieren.
Eine insgesamte Zahl gibt es natürlich nicht. ist aber auch grundlegend subjektive Wahrnehmung. Dunkelfarbige sehen eher "weiße" die sich nicht daran halten, "weiße" sehen oft andere die sich nicht dran halten.
ich denke insgesamt, auch wenn man es nicht eigtl will, reagieren allerlei rassistisch derzeit, weil man irgendwo darauf von den sozialen Medien dahin geeicht wird.



insgesamt gilt aber bei Flüchtlingen das hier (1zu1 rauskopiert)
wobei da weniger also die Schuld bei den Flüchtlingen zu finden ist, sondern eher einfach dass die bisherige Unterbringung dem rassenneutralen Virus in die Karten spielt:


"Ansteckungsgefahr in Flüchtlingsunterkünften
Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete gelten als besonders gefährliche Infektionsherde. Eine Untersuchung der Universität Bielefeld unter knapp 10.000 Geflüchteten von 42 Gemeinschaftsunterkünften konnte zum Stichtag 22. Mai 2020 rund 1.800 bestätigten Infektionsfälle feststellen.Quelle

In Sammelunterbringungen für Geflüchtete sind Abstand-Maßnahmen zumeist nicht oder nur bedingt umsetzbar: Mehrbettzimmer und gemeinschaftliche Nutzung von Küchen und Sanitäranlagen können die Verbreitung des Virus begünstigen.

Allein in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer leben mehr als 40.000 Menschen (Stand Ende März). Hinzu kommt eine noch größere Zahl von Geflüchteten, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Wie viele es genau sind, wird von den Bundesländern in der Regel nicht erfasst. Denn für die Anschlussunterbringung sind Landkreise und Kommunen zuständig. Während in Bayern beispielsweise etwa 6.600 Menschen in sogenannten Anker-Zentren leben, leben mehr als 58.000 Personen in Anschlussunterbringungen mit mehr als zehn Bewohner*innen.

Anhand der verfügbaren Daten zu Empfänger*innen von Asylbewerberleistungen lässt sich sagen: Mehr als die Hälfte aller Leistungsempfänger*innen lebte Ende 2019 in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften. Im Verhältnis waren es in Hamburg die meisten (80 Prozent), gefolgt von Bayern und Brandenburg (69 Prozent). Andersherum ist es in Schleswig-Holstein: Dort sind über 80 Prozent dezentral untergebracht.


Grundsätzlich steht irregulären Migrant*innen beziehungsweise Menschen ohne Papiere zwar laut Asylbewerberleistungsgesetz eine Gesundheitsversorgung zu, sie können sie jedoch meist nicht in Anspruch nehmen. Denn für "Sans Papier" gilt eine Meldepflicht aller Behörden. Das heißt: Beantragt eine Person ohne legalen Aufenthaltsstatus beim Sozialamt eine medizinische Leistung, werden ihre Daten an die Ausländerbehörde weitergegeben. Viele Irreguläre vermeiden es deswegen, zum Arzt zu gehen.Quelle

Nur in Notfällen müssen sich irreguläre Migrant*innen nicht ans Sozialamt wenden. Das übernimmt das medizinische Personal beziehungsweise das Krankenhaus für sie. Dann unterliegt das Sozialamt dem verlängerten Geheimnisschutz. Das heißt, es darf die Daten nicht an die Ausländerbehörde weiterleiten. Doch auch hier gibt es Probleme, unter anderem da die Anforderungen für eine Kostenübernahme hoch sind. Manche Krankenhäuser behandeln Irreguläre deswegen auch in Notfällen nicht."

quelle [https://mediendienst-integration.de/migration/corona-pandemie.html]


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