Thema:
Re:LOL, ausnahmsweise Kudos an Bayern flat
Autor: tom
Datum:13.11.20 12:49
Antwort auf:LOL, ausnahmsweise Kudos an Bayern von ChRoM

>Gericht: Gleichheitsgrundsatz verletzt, Fitness-Studios dürfen wieder aufsperren!
>Bayern so: Na gut, dann sperren wir halt alle Indoor-Sportstätten zu.
>*badabum*
>
>Wäre auch mein erster Gedanke gewesen. Der zweite: Kann man als Politiker nicht bringen. Offenbar doch. Kudos.
>
>Mit der Maßnahme wolle man dem Urteil nachkommen, so Holetschek - nur eben in gegensätzlicher Weise. „Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang,“ so Holetschek. Das aktuelle Infektionsgeschehen lasse Lockerungen wie die Öffnung von Fitnessstudio derzeit nicht zu.
>
>[https://www.tz.de/muenchen/stadt/fitnessstudios-corona-muenchen-regel-oeffnen-urteil-lockdown-november-folgen-regierung-90099019.html]


Das ist so dumm, dass mir schon wieder der Hals platzen könnte und ich mich frage ob Holetschek überhaupt die dazugehörige Pressemitteilung bzw. das Urteil des Verwaltungsgerichts mal gelesen hat.

In so gut wie jeder Verordnung steht drin, dass Sport allein, zu zweit oder mit Familienangehörigen erlaubt ist - auch im Fitnessstudio. So ist es z.B. weiterhin möglich, EMS oder Personaltraining durchzuführen. Die Bayern hatten mal wieder eine Sonderlösung bei sich drin und sogar die oben genannten sportlichen Aktivitäten in einem Fitnessstudio untersagt - ich zitiere "Der Betrieb von Fitnessstudios ist untersagt".

Der Klagende gestern hat in genau einem Punkt Recht bekommen und zwar, dass er hier ungleich behandelt wird und auch ihm das Recht eingeräumt werden muss, sein Fitnessstudio allein oder zu zweit nutzen zu dürfen - mehr nicht.
Man hätte also in Bayern maximal Personaltraining jetzt bei sich im Studio anbieten können. Für 99% der Studios in Bayern hat dieses Urteil also überhaupt nichts gebracht, weil es sich so gut wie für niemanden rechnet, seinen ganzen Betrieb zu öffnen, damit dann immer nur ein Mitglied hätte rumspringen können. Eine komplette Öffnung des Fitnessstudios für den Publikumsverkehr mit x Leuten hatte das Verwaltungsgericht im Hinblick auf das Infektionsgeschehen abgelehnt und untersagt.
Das könnte man auch alles hier nachlesen in der Pressemitteilung vom 12.11.2020 [https://www.vgh.bayern.de/bayvgh/oeffentl/pm/index.php]

Was mich wundert ist, dass diesem gestrigen Urteil so viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde, da es ein paar Tage früher ein viel weitreichenderes Urteil in Hamburg gegeben hat, dass die komplette Wiedereröffnung von Fitnessstudios erlaubt hat und der Richter sich ganz klar positioniert hat. Hier hat bisher nur die noch gleich daraufhin eingereichte Besschwerde der Stadt Hamburg, dafür gesorgt, dass die Studios doch noch nicht geöffnet sind.


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