Thema:
Re:Kann man sich gegen sowas eigentlich wehren? flat
Autor: _bla_
Datum:11.11.20 19:21
Antwort auf:Kann man sich gegen sowas eigentlich wehren? von Evilution-X

>Also nicht nur abwehren, sondern sich auch mindestens seine eigenen Prozesskosten zurückholen.
>Wenn der Artikel die Wahrheit sagt - ich habe nicht jede verlinkte Quelle angeklickt - ist er Grund für die Abmahnung ja schlichtweg erlogen. Das sollte IMO auch berufliche Konsequenzen für den Anwalt haben.


In den USA gibt es in vielen Bundesstaaten sogenannte Anti-SLAPP Gesetze mit denen man sich wesentlich besser gegen substanzlose Gerichtsverfahren wehren kann und auch zusätzliche Strafen gibt, für den Versuch jemanden mit einem Gerichtsverfahren mundtod zu machen.


< antworten >