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Autor: | Evilution-X | ||
Datum: | 11.11.20 12:24 | ||
Antwort auf: | Meinungsfreiheit von Jörg Schnettker | ||
Also nicht nur abwehren, sondern sich auch mindestens seine eigenen Prozesskosten zurückholen. Wenn der Artikel die Wahrheit sagt - ich habe nicht jede verlinkte Quelle angeklickt - ist er Grund für die Abmahnung ja schlichtweg erlogen. Das sollte IMO auch berufliche Konsequenzen für den Anwalt haben. |
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