Thema:
Re:würde dem gesundheitsamt den arzt melden flat
Autor: enju
Datum:03.11.20 21:23
Antwort auf:Re:würde dem gesundheitsamt den arzt melden von Fritz Schober

>"Auch niedergelassene Ärzte sind verpflichtet, zum Schutz ihrer Patienten nachweisbare Vorsichtsmaßnahmen gegen COVID-19 zu treffen. Unterlassen sie das, können sie sich haftbar machen."

machen sie doch, man darf dort nicht Husten und Nießen und es wird sogar dafür gesorgt das man sich nicht erkältet. Da fühlt sich der Attila doch total sicher wenn er sein Attest wegen der Maskenallergie abholen will.


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