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Autor: | Fritz Schober | ||
Datum: | 03.11.20 20:49 | ||
Antwort auf: | Re:würde dem gesundheitsamt den arzt melden von Cerberus | ||
>>das ist nämlich als arztpraxis unzulässig >Hast du da eine Quelle für? [https://www.arzt-wirtschaft.de/covid-19-hygienemangel-als-haftungsrisiko-in-arztpraxen/] "Auch niedergelassene Ärzte sind verpflichtet, zum Schutz ihrer Patienten nachweisbare Vorsichtsmaßnahmen gegen COVID-19 zu treffen. Unterlassen sie das, können sie sich haftbar machen." |
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