Thema:
Re:würde dem gesundheitsamt den arzt melden flat
Autor: Fritz Schober
Datum:03.11.20 20:49
Antwort auf:Re:würde dem gesundheitsamt den arzt melden von Cerberus

>>das ist nämlich als arztpraxis unzulässig
>Hast du da eine Quelle für?


[https://www.arzt-wirtschaft.de/covid-19-hygienemangel-als-haftungsrisiko-in-arztpraxen/]

"Auch niedergelassene Ärzte sind verpflichtet, zum Schutz ihrer Patienten nachweisbare Vorsichtsmaßnahmen gegen COVID-19 zu treffen. Unterlassen sie das, können sie sich haftbar machen."


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