Thema:
Re:Beherbungsverbot in BaWü wurde gekippt flat
Autor: Phil Gates
Datum:15.10.20 14:52
Antwort auf:Re:Beherbungsverbot in BaWü wurde gekippt von Hsk

>
>>
>>Ich bin auch so ein "Kubicki-Typ". Für uns liberale Rechtsanwälte sind Grundrechte nicht nur bloße Empfehlungen oder Lippenbekenntnisse, sorry. Ja, wir müssen uns zusammenreißen, damit die Pandemie nicht noch weiter eskaliert. Das heißt aber nicht, dass man uns mit dem Argument "Infektionsschutz" alle Grundrechte bis auf Weiteres und vor allem: ohne nachvollziehbare Begründung und formell und materiell rechtmäßige Gesetzgebung inkl. Grundrechtsabwägung wegnehmen kann, von der in Kauf genommenen und ungerechtfertigten Schädigung des Hotelgewerbes gar nicht zu sprechen. Bei mir ist da irgendwann die Schwelle erreicht, wo ich sage: Jetzt reicht's. Wenn man nicht will, dass vernunftbegabte Menschen, die bislang mitgespielt haben, zu Anarchisten werden, dann muss man als Legislative und Exekutive seine Hausaufgaben machen.
>
>
>Ich warte dann auf den Ausruf des Gesundsheitsnotstandes in ein paar Wochen und erfreue mich in der Zwischenzeit an meinen Grundrechten.


Es macht jetzt wenig Sinn, Dir praktische Konkordanz zu erklären. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass dann, wenn zwei Grundrechte kollidieren (hier z.B.: Recht auf körperliche Unversehrtheit der Allgemeinheit und mein individuelles Grundrecht auf Freizügigkeit und Allgemeine Handlungfreiheit) nicht einfach ein Grundrecht komplett unter den Tisch fallen darf, wie es Dir offenbar vorschwebt ("Du Egoist musst nicht Urlaub machen und wenn Du es machst, bricht der Gesundheitsnotstand aus und Du bist schuld"). Vielmehr ist der optimale Ausgleich zwischen konkurrierenden Grunndrechten zu suchen. Das wiederum ist aber halt nicht so einfach, wie Du es Dir machst. Und wir dürfen der Politik auch nicht durchgehen lassen, dass sie es sich jetzt einfach macht, seien die Ziele auch noch so edel, denn sonst halten sie sich auch nach der Pandemie nicht dran.


< antworten >