Thema:
Re:Beherbungsverbot in BaWü wurde gekippt flat
Autor: Phil Gates
Datum:15.10.20 14:28
Antwort auf:Re:Beherbungsverbot in BaWü wurde gekippt von Hsk

>
>>BW hatte nicht einmal eine Ausnahme für Dienstreisen, und wenn verfassungswidrige Gesetze gekippt werden, ist das gut und richtig. Es ist Sache der zuständigen Stellen, ihre Gesetze so zu machen, dass sie verfassungskonform sind, und wenn sie das nicht sind, Pech. Sonst können wir die Verfassungen von Bund und Ländern gleich übers Klo hängen.
>>
>>gesendet mit m!client für iOS
>
>
>Mir geht es nicht darum, dass das Verbot schlecht gemacht und verfassungswidrig ist, sondern darum, dass jemand, der in einem Hochrisikogebiet wohnt, von sich aus die Vernunft besitzen sollte nicht zu verreisen. Und nicht noch notfalls sein Recht auf Urlaub einklagt. Aber Rücksicht nehmen ist in dieser Gesellschaft wirklich nicht mehr vorhanden. Wenn es wenigstens eine Geschäftsreise gewesen wäre. Nein, es war nur zum Vergnügen. Ist meiner Meinung nach nicht angebracht. Aber vermutlich ist der Typ so ein Kubicki Typ, der in jeder Corona Verordnung seine Grundrechte massivst eingeschränkt sieht.


Ich bin auch so ein "Kubicki-Typ". Für uns liberale Rechtsanwälte sind Grundrechte nicht nur bloße Empfehlungen oder Lippenbekenntnisse, sorry. Ja, wir müssen uns zusammenreißen, damit die Pandemie nicht noch weiter eskaliert. Das heißt aber nicht, dass man uns mit dem Argument "Infektionsschutz" alle Grundrechte bis auf Weiteres und vor allem: ohne nachvollziehbare Begründung und formell und materiell rechtmäßige Gesetzgebung inkl. Grundrechtsabwägung wegnehmen kann, von der in Kauf genommenen und ungerechtfertigten Schädigung des Hotelgewerbes gar nicht zu sprechen. Bei mir ist da irgendwann die Schwelle erreicht, wo ich sage: Jetzt reicht's. Wenn man nicht will, dass vernunftbegabte Menschen, die bislang mitgespielt haben, zu Anarchisten werden, dann muss man als Legislative und Exekutive seine Hausaufgaben machen.


< antworten >