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Autor: | Aufklaerer | ||
Datum: | 08.10.20 11:13 | ||
Antwort auf: | Beherbergungsverbot im Risikogebiet, außerorts arbeiten? von moishe maseltov | ||
>So wie ich es jetzt verstanden habe, kann man durch das Beherbergungsverbot außerorts nicht für eine Geschäftsreise übernachten (wenn man im Risikogebiet wohnt) es sei denn man testet 48h davor. > >Ist das im Geringsten praktikabel? Also bekommt man die Tests so schnell? Und muss man die Tests selber zahlen? > >Da ich meistens Reisen mache, verstehe ich nicht so ganz wie das funktionieren soll, wenn man zb 7 Tage am Stück in verschiedenen Städten unterwegs ist, kann man ja auch schlecht ein Ergebnis von vor 48h nachweisen... >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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