Thema:
Sind Geschäftsreisen nicht ausgenommen? [nt] flat
Autor: Aufklaerer
Datum:08.10.20 11:13
Antwort auf:Beherbergungsverbot im Risikogebiet, außerorts arbeiten? von moishe maseltov

>So wie ich es jetzt verstanden habe, kann man durch das Beherbergungsverbot außerorts nicht für eine Geschäftsreise übernachten (wenn man im Risikogebiet wohnt) es sei denn man testet 48h davor.
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>Ist das im Geringsten praktikabel? Also bekommt man die Tests so schnell? Und muss man die Tests selber zahlen?
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>Da ich meistens Reisen mache, verstehe ich nicht so ganz wie das funktionieren soll, wenn man zb 7 Tage am Stück in verschiedenen Städten unterwegs ist, kann man ja auch schlecht ein Ergebnis von vor 48h nachweisen...
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