Thema:
Beherbergungsverbot im Risikogebiet, außerorts arbeiten? flat
Autor: moishe maseltov
Datum:07.10.20 10:22

So wie ich es jetzt verstanden habe, kann man durch das Beherbergungsverbot außerorts nicht für eine Geschäftsreise übernachten (wenn man im Risikogebiet wohnt) es sei denn man testet 48h davor.

Ist das im Geringsten praktikabel? Also bekommt man die Tests so schnell? Und muss man die Tests selber zahlen?

Da ich meistens Reisen mache, verstehe ich nicht so ganz wie das funktionieren soll, wenn man zb 7 Tage am Stück in verschiedenen Städten unterwegs ist, kann man ja auch schlecht ein Ergebnis von vor 48h nachweisen...
----------------------
Gesendet mit M! v.2.7.0


< antworten >