Thema:
Re:50 € vs. Schwarzfahren flat
Autor: Matt
Datum:30.09.20 14:20
Antwort auf:Re:50 € vs. Schwarzfahren von D@niel

>Zu denen sie nicht berechtigt wären.

Selbstverständlich sind sie dazu berechtigt. Da greift schlicht das Hausrecht. Das ist so, wie bei anderen Verträgen auch oder beim Kauf von Alkohol oder Tabakwaren. Kein Ausweis, kein Vertrag.

Die Frage ist lediglich, sollte eine Kontrolle stattfinden und sich ein Aliasname mit Fakeadresse auf einer Liste befinden, ob ein daraufhin erlassener Bußgeldbescheid einer Überprüfung durch ein Gericht standhalten würde.

Ich vermute, ein „Bernhard Bierbrauer“ wird dabei eher durchgehen als ein „Brad Clooney“.


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