Thema:
Re:50 € vs. Schwarzfahren flat
Autor: D@niel
Datum:30.09.20 12:09
Antwort auf:Re:50 € vs. Schwarzfahren von Link

>>>Finde das ganz interessant: Irreführende Angaben im Restaurant und somit die mutwillige Täuschung die u.U. zum Verlust von Menschenleben führen kann - 50 Euro. Einmal Busfahren ohne Ticket - Busgeld von 60 Euro.
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>>Naja, zum Verlust von Menschenleben führen ist doch etwas dramatisiert. Was ich mich gefragt habe als ich die Meldung heute im Radio hörte: Ein Bußgeld bringt doch nur dann was wenn Kontrollen stattfinden. Wie soll das passieren? Gehen jetzt Polizisten stichprobenartig in Restaurants etc. und führen Ausweiskontrollen durch und gleichen diese mit den abgegebenen Daten ab? Das wird nicht passieren. Was also soll diese Strafe?
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>In den Nachrichten hieß es, das Bußgeld müssten die Gastronomen zahlen. Vielleicht geht es also auch nur um ein nachträgliches Bußgeld, falls die Verfolgung einer Infektionskette an Fantasienamen scheitert, und man setzt darauf, dass die Gastronomie von sich aus Ausweiskontrollen durchführt, um sich selbst abzusichern.


Zu denen sie nicht berechtigt wären. Das Ganze würde dann auf "Freiwilligkeit" basieren, also auf Zwang, weil man ansonsten wieder nach Hause gehen kann. Mir ist klar, dass es so etwas an anderen Stellen auch praktiziert wird, wie z.B. bei personengebundenen Konzertkarten. Finde ich aber auch da nicht prickelnd.

Allgemein finde ich es bedenklich, wie man vor dem Hintergrund von Corona hoheitliche Aufgaben an Busfahrer, Gastronomen etc. abwälzen will. Entweder der Staat kann Bußgelder durchsetzen, dann muss er die Prdnungsämter in die Lage versetzen, diese Arbeit zu tun. Dass Abwälzen auf Andere finde ich schäbig.


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