Thema:
Re:Wird sicher aufgehoben flat
Autor: suicuique
Datum:27.08.20 10:12
Antwort auf:Re:Wird sicher aufgehoben von 677220

>Kann man eine Demo wegen zu erwartender Verstöße verbieten? Das kommt mir komisch vor.

Hmm, ich zitiere mal aus einem Artikel der SZ ([https://www.sueddeutsche.de/politik/untersagte-kundgebungen-in-dresden-demo-verbot-nur-im-ausnahmefall-1.2310851])

Wann dürfen Demonstrationen verboten werden?

Das Versammlungsrecht ist von Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt - die Hürden, es zu begrenzen, sind darum sehr hoch. Demonstrationen unter freiem Himmel können nur eingeschränkt werden, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist - wenn also abzusehen ist, dass die Polizei Demonstranten und unbeteiligte Passanten mit vertretbaren Mitteln nicht schützen kann. Die Befürchtung, es könne Ausschreitungen geben, wird ebensowenig als Verbotsgrund akzeptiert wie eine allgemeine Besorgnis um die Sicherheit der Menschen auf der Straße


Mir sind bisher auch nur Verbote von angemeldeten Demonstrationen bekannt bei denen man glaubhaft (Ermessenspielraum?!) machen konnte dass die öffentliche Sicherheit nicht gewahrt werden kann.
Und natürlich Demonstrationen mit verfassungsfeindlichem Charakter (NS-Symbole etc.) ... aber um die ging es hier ja nicht.

gruß


< antworten >