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Autor: | 677220 | ||
Datum: | 26.08.20 21:37 | ||
Antwort auf: | Re:Wird sicher aufgehoben von thestraightedge | ||
>>Die Gerichte werden beurteilen müssen, ob die Gefahr für die allgemeine Bevölkerung durch die zu erwartende Verbreitung des Viruses so groß ist, dass das Infektionsschutzgesetz Vorang hat. > >Jeder, der da mitläuft, ist Teil der "allgemeinen Bevölkerung". Vielleicht nicht >am Samstag, aber am Sonntag in der Kirche oder Montag an der Stanze auf jeden Fall >wieder. Ja genau wie am 1. August, aber ich habe nicht die Auswirkungen gesehen, wie damals bei dem Fußballspiel in Italien oder Karneval oder was das war. >>Die blose Anwesenheit, selbst wenn in der Mehrheit, von sog. "Querdenkern" oder "Verschwörungstheoretikern" allein ist sicher sogar gar kein Grund. > >Das ist ja als Begründung auch gar nicht angeführt. Es geht um die zu erwartenden >absichtlichen Verstösse gegen den Infektionsschutz, die auf Grundlage der erste >Demo zu erwarten sind. Das ist ein triftiger und imo gerichtsfester Grund. Kann man eine Demo wegen zu erwartender Verstöße verbieten? Das kommt mir komisch vor. >>Man müsste dann schon sagen, dass die Mischung aus Neonazis und sonstigen Systemfeinden gezielt eine Abschaffung des politischen Systems, Grundgesetzes usw. zum Ziel hätte, was ich hier nicht erkennen kann. > >Ich erkenne das schon, 90% der Vollhonks dort tragen Umsturz- und Rachegedanken mit sich. Ist aber hier nicht Teil der Begründung des Verbots. |
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