Thema:
Re:Die Finanzhilfen treten dem Amtsschimmel in den Arsch flat
Autor: king_erni
Datum:01.04.20 11:38
Antwort auf:Re:Die Finanzhilfen treten dem Amtsschimmel in den Arsch von thestraightedge

>>Ja, es wird aber unterschieden zwischen privaten und betrieblichen Kosten. Letztere werden übernommen. Was bei Solo-Selbstständigen ein Witz ist, da die meisten ja einen Gagenausfall haben und deswegen ihre privaten Kosten nicht mehr decken können. Ein befreundeter Cutter von mir hat z.B. nur die Miete für ein Shared Office, seine Workstation und ein wenig Software. Er bekommt nichts, weil er noch betriebliches Vemögen hat. Seine privaten Ausgaben interessieren nicht.
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>In den Anträgen in NRW wird nicht explizit auf betriebliches Vermögen abgestellt. Ich glaube auch nicht, dass es Sinn ist, sofort alle Rücklagen wegzubuttern - genau das soll ja verhindert werden, die Unternehmen sollen gesund bleiben.


Es ist egal, wie NRW seine Landes-Sofort-Hilfe in Höhe von 5.000 Euro definiert, die Bundes-Sofort-Hilfe von 9.000 Euro ist rein für die Finanzierung betrieblicher Ausgaben gedacht. Das ist halt wichtig zu wissen, wenn man das Corona-Sofort-Hilfe-Paket beantragt: es gibt Landesmittel, wo jedes Bundesland mehr oder weniger frei bei der Definition der Verwendbarkeit sein kann, und dann die Bundesmittel, wo einheitlich geregelt ist, wofür die aufzubrauchen sind.*
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>>Lustig ist, dass das je nach Bundesland anders ist. In NRW darfst du von der Landes-Soforthilfe (5000 Euro) als Solo-Selbstständiger auch private Kosten decken, in Bayern wohl inzwischen auch, in HH nein.
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>In NRW sinds doch 9.000 € Soforthilfe, oder?


Vom Land NRW gibt es unabhängig der Verwendung 5.000 Euro Soforthilfe (vom Land HH z.B. nur 2.500 Euro, dort aber auch zweckungebunden sprich auch für den privaten Lebensbedarf verwendbar), vom Bund gibt es bis zu 9.000 Euro Soforthilfe abhängig von den laufenden, nicht mehr durch vorhandene Liquidität zu deckenden Betriebskosten.*

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>>So wie mir das von der IBB erklärt wurde, werden nach drei Monaten wie bei einer kleinen Steuererklärung alle Ausgaben anhand von Belegen und Sinnhaftigkeit geprüft. Ob das auf jeden zutrifft, kann ich mir schwerlich vorstellen.
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>Da bin ich aber gespannt...
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>>Wahrscheinlich nicht, aber als Selbstständiger sollte man immer Rücklagen haben. Mit Corona kann aber natürlich keiner rechnen.
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>Naja, es bezieht sich doch auch explizit auf Startups, kleine Selbständige usw. - wo sollen da die Rücklagen herkommen?


Jeder Selbstständige, den ich kenne, und darunter sind viele Solo-Selbstständige hat nach zwei Jahren der erfolgreichen Existenz Rücklagen bilden können. Es trifft halt vor allem diejenigen, die neu dabei sind, oder die in Branchen/Berufen arbeiten, wo die Erträge gering sind.

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"Kann ich vom Zuschuss auch meine Krankenversicherung, eigenes Gehalt bezahlen?

Ja, vom Landeszuschuss (5.000 EUR) können Sie auch Personalkosten und Krankenversicherungskosten decken. Diesen Zuschuss erhalten Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmens bis 5 Beschäftigte inkl. Geschäftsführung (Vollzeitäquivalent).

Bundeszuschüsse (9.000 bzw. 15.000 EUR) können ausschließlich für Betriebskosten eingesetzt werden. Betriebskosten sind Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten, u.ä."

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Siehe: [https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/faq-coronahilfen.html] - Punkt: "Kann ich vom Zuschuss auch meine Krankenversicherung, eigenes Gehalt bezahlen?


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