Thema:
Re:wenn wir das Jahr 1980 schreiben würden flat
Autor: shaihulud
Datum:15.01.16 17:30
Antwort auf:Re:wenn wir das Jahr 1980 schreiben würden von laubkerl

>>…Auch finde ich es absolut legitim dem Rechteinhaber auch das Recht der Verbreitung zuzugestehen.
>
>Das bestreitet ja auch niemand. Die Musikindustrie hat das allerdings etwas besser gelöst, da kommen Alben weltweit zeitgleich raus und für streaming gilt das ebenso.


Nein, das stimmt nicht. Sicherlich kommt das vor, aber die Regel ist dass überhaupt nicht. USA und Deutschland veröffentlichen auch an anderen Wochentagen.

>Ich würde an Netflix Stelle auch die Menge der Leute die das so sehen nicht unterschätzen, vor allem dienen viel- und bewusst Seher auch als Multiplikatoren im Bekanntenkreis.

Das ist ein interessanter Punkt, ja. Allerdings überschätzen sich da einige Seriengucker ein wenig.

>Es hilft nix, es müssen endlich weltweite Angebote her und die Probleme der Anwälte der Rechteverwerter sollten dabei völlig egal sein.

Nun ja, der Rechteinhaber (egal wo er sitzt) will halt für sein Material bezahlt werden.


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