Thema:
Re:Fühlt sich irgendwie unrund an (Spoiler) flat
Autor: Melanie
Datum:02.01.16 20:35
Antwort auf:Fühlt sich irgendwie unrund an (Spoiler) von Derrick

> Oder warum Stephen Avery selbst nicht aussagt ist mir auch schleierhaft.

Es ist ziemlich unueblich, einen Angeklagten in einem Kriminalfall aussagen zu lassen. Es gibt verschiedene Meinungen dazu und natuerlich mengenweise Literatur, aber generell ist zu sagen, dass Angeklagte oftmals ziemlich bescheidene Zeugen abgeben. Selbst wenn der Angeklagte unschuldig ist, musst Du bedenken, dass es oftmals im Verfahren um die Wurst geht und der Angeklagte dementsprechend nervoes ist. Da kannst Du als Anwalt noch so viel vorbereiten, wenn Dein Mandant auf dem Zeugenstand sitzt und wie Nixon schwitzt, weil er oder sie nervoes ist, dann sehen das die Geschworenen. Vielleicht hat Dein Mandant allen Grund, nervoes zu sein, oder vielleicht ist er nervoes, weil er Dreck am Stecken hat, denken die dann. Und das ist schlecht.

Ich lasse Mandanten nur aussagen, wenn es unbedingt sein muss. Das ist natuerlich von Fall zu Fall verschieden, aber wenn ich zB keine anderen Zeugen habe und keine anderen Beweismittel, dann muss ich den Mandanten aufrufen, damit der eben seine Geschichte erzaehlen kann. Ich kann schliesslich nicht fuer ihn aussagen, wir sind hier ja nicht bei Suits. Ein einfaches Beispiel waere vielleicht ein Totschlag, wo der Angeklagte Notwehr anfuehrt und es keine anderen Zeugen gibt, weil das Opfer in der Nacht von meinem Mandanten in seinem Haus umgeballert wurde. Wenn ich in so einem Fall nichts an Beweismitteln habe, dann wird er wohl aussagen.

Ein anderer Grund sind dann noch vorherige Verurteilungen. Das genau aufzudroeseln fuehrt jetzt etwas zuweit, weil wir uns dann ueber Beweisrecht unterhalten mussen, aber nur so viel - es ist manchmal moeglich, dass die Staatsanwaltschaft vorherige Verurteilungen des Mandanten anbringen kann, wenn der sich auf den Zeugenstand begibt. Das gilt es dann natuerlich unbedingt zu vermeiden, gerade wenn die vorherige Verurteilung aehnliche Umstaende hatte wie die Begebenheiten im neuen Verfahren. Wenn die Geschworenen mitbekommen, dass mein Mandant vorher schonmal wegen etwas aehnlichem verurteilt wurde, kann ich einpacken.

Usw, usw, usw...

Melanie


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