Thema:
Re:Sehr gut, erst PoPs Kohle, nun deine PS5 flat
Autor: membran
Datum:13.01.21 16:05
Antwort auf:Re:Sehr gut, erst PoPs Kohle, nun deine PS5 von suicuique

>>Weiß nicht, ob Euronics da der richtige Adressat ist, die haben ihre Seite des Kaufvertrags ja erfüllt und es an den Lieferservice übergeben. Nach meinem Rechtsgefühl (welches ich seit PoPs Kontonummerbetrugs-Nummer aber mit Vorsicht genieße) würde dein Schadenersatzanspruch entweder gegen DPD oder gegen den Dieb durchzusetzen sein.
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>Auch von meiner Seite nur eine Laienmeinung, ABER ;)
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>Soviel ich es in meinem Hinterstübchen abgespeichert habe, ist DPD sog. "Erfüllungsgehilfe" beim zustandegekommenen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
>Bis zur Zustellung *) ist Vertragspartner des Käufers allein der Verkäufer. Dass der Verkäufer u. U. entsprechende Forderungen gegenüber dem Paktdienst geltend machen kann ist für den Käufer komplett unerheblich.


Ja, sowas hatte ich beim Schreiben auch noch im Hinterkopf, aber dann wiederum war ja laut DPD die Lieferung abgeschlossen, obwohl sie es nicht eigentlich war. Und nun ist ja auch noch polizeilich ein Diebstahl festgestellt worden. Komplizierte Kiste. :) Also eigentlich wird sich irgendwer Kohle vom Dieb holen können, vermutlich also DPD vom Dieb, Euronics von DPD und dann REDDF1VE von Euronics (nicht unbedingt in dieser Reihenfolge)?


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