Thema:
Re:Sehr gut, erst PoPs Kohle, nun deine PS5 flat
Autor: suicuique
Datum:13.01.21 12:59
Antwort auf:Sehr gut, erst PoPs Kohle, nun deine PS5 von membran

>Weiß nicht, ob Euronics da der richtige Adressat ist, die haben ihre Seite des Kaufvertrags ja erfüllt und es an den Lieferservice übergeben. Nach meinem Rechtsgefühl (welches ich seit PoPs Kontonummerbetrugs-Nummer aber mit Vorsicht genieße) würde dein Schadenersatzanspruch entweder gegen DPD oder gegen den Dieb durchzusetzen sein.

Auch von meiner Seite nur eine Laienmeinung, ABER ;)

Soviel ich es in meinem Hinterstübchen abgespeichert habe, ist DPD sog. "Erfüllungsgehilfe" beim zustandegekommenen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
Bis zur Zustellung *) ist Vertragspartner des Käufers allein der Verkäufer. Dass der Verkäufer u. U. entsprechende Forderungen gegenüber dem Paktdienst geltend machen kann ist für den Käufer komplett unerheblich.

*) Ich meine mich sogar vage erinnern zu können, dass als Zustellung sogar ein Zustellungsversuch zählt. Ab diesem ist der Verkäufer raus aus der Sache (sofern kein Mangel an der gelieferten Sache vorliegt) was die Lieferung betrifft. Ab da darf sich der Käufer mit dem Paketdienst prügeln wenn da was schief gelaufen ist.
Das mit dem Zustellungsversuch klingt zunächst mal unintuitiv, ergibt IMO aber Sinn da man dem Verkäufer ja schlecht die Probleme aufbürden kann die auf schlechte Erreichbarkeit, Urlaub des Käufers, Abwesenheit, Adressprobleme etc zurück zu führen sind. So erklär ich mir das zumindest.

Wie gesagt: Laienmeinung :)

gruß


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