Thema:
Re:Rückrufaktion vollkommen gerechtfertigt. flat
Autor: mp (deaktiviert)
Datum:20.10.08 19:15
Antwort auf:Re:Rückrufaktion vollkommen gerechtfertigt. von Lord Chaos

>Naja, auch wir hatten schon Fälle, siehe "Das Gespenst", was AFAIK hier verboten ist, bzw. in Österreich auf jeden Fall. Und das ist gerade mal 20 Jahre her.
>
>Und wir haben auch Priester, die in Harry Potter eine Werbung für Satanismus und Hexerei sehen. ;)


Klar. Es gibt viele dumme Menschen in Deutschland.
>
>>>EDIT: Ist hierzulande nicht Gotteslästerung immer noch Teil des STGBs? Auch wenn das kaum mehr geahndet wird?
>>
>>Wus. Die Stelle musst du mir mal benennen. Kann ich mir nicht vorstellen, wenn doch, bitte Paragraphen nennen.
>
>In Österreich: §188 STGB, Herabwürdigung religiöser Lehren
>In Deutschland: §166 STGB, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen


Wirklich unglaublich. Man lernt jeden Tag wieder was dazu.
Aber da steht auch, daß es dann geahndet wird, wenn die Beleidigung/Beschimpfung in einer Weise stattfindet, die "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".
Wenn eine Zeitung einen Leserbrief veröffentlicht, in dem bspw. alle Christen als fehlgeleitete Spinner bezeichnet werden, wird der Autor deshalb wohl kaum vor dem Kadi enden.


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