Thema:
Re:Kündigung > Freelancing flat
Autor: K!M
Datum:12.10.23 10:11
Antwort auf:Re:Kündigung > Freelancing von Zinkhal


>>>[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/scheinselbststaendige_arbeitnehmer.html]
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>Kann ich aus meiner Praxiserfahrung so nicht bestätigt. Man muss natürlich ein Händchen dafür haben, in welchen Fällen es tatsächlich Sinn macht, oder ob man mit dem Antrag die DRV unerwünscht auf einen kritischen Sachverhalt aufmerksam macht. Viele scheuen den Antrag auch, weil viele Steuerberater hier nicht mehr tätig werden (Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz). Und finde mal einen Rechtsanwalt, der das macht. Sozialversicherungsrecht ist bei den Juristen nicht ganz oben auf der Beliebtheitsskala. ;)


Ja, da stimme ich dir zu. Dazu muss man erst überhaupt einen Steuerberater finden. Freiberufler mit niedrigem 6-stellingen Umsatz sind nicht groß genug, werden nicht genommen. In meiner Bubble machen die meisten den Steuerkram selber, da will man sich als Laie definitiv nicht die DRV ins Boot holen.


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