Thema:
Re:Kündigung > Freelancing flat
Autor: Zinkhal
Datum:12.10.23 09:28
Antwort auf:Re:Kündigung > Freelancing von K!M

>>Das wird regelmäßig im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung durch die DRV kontrolliert. Man kann vorab aber das sog. "Statusfeststellungsverfahren" einleiten. Die Feststellung ist bindend und kann nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden und bietet Rechtssicherheit.
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>Da es keine objektiv messbaren Kriterien gibt, kann ich davon nur abraten. Ich kenne keinen einzigen IT-Freiberufler, dem das geholfen hätte, es war immer zu seinem Nachteil. Am Ende muss man immer vor Gericht, jedes Mal. Da ist eine Rechtsreform schon sehr lange überfällig, leider bewegt sich da seit Jahren nichts.
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>>[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/scheinselbststaendige_arbeitnehmer.html]


Kann ich aus meiner Praxiserfahrung so nicht bestätigt. Man muss natürlich ein Händchen dafür haben, in welchen Fällen es tatsächlich Sinn macht, oder ob man mit dem Antrag die DRV unerwünscht auf einen kritischen Sachverhalt aufmerksam macht. Viele scheuen den Antrag auch, weil viele Steuerberater hier nicht mehr tätig werden (Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz). Und finde mal einen Rechtsanwalt, der das macht. Sozialversicherungsrecht ist bei den Juristen nicht ganz oben auf der Beliebtheitsskala. ;)


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