Thema:
Re:Kündigung > Freelancing flat
Autor: Zinkhal
Datum:11.10.23 17:54
Antwort auf:Re:Kündigung > Freelancing von StefanK

>>>Angenommen man hat seinen Job gekündigt und einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag. Kann man direkt im Anschluss dort als Freelancer arbeiten? Oder gibt es irgendwelche Regelungen die sowas verhindern?
>>
>>Scheinselbständigkeit, wenn Du da praktisch Deinen alten Job weitermachst, aber nunmehr Rechnungen schreibst, Ihr Euch aber die Sozialabgaben "spart".
>
>Wann und wie wird sowas geprüft: Habe schon so oft Entwickler erlebt, die quasi über Jahre Vollzeit für einen Arbeitgeber arbeiten.


Das wird regelmäßig im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung durch die DRV kontrolliert. Man kann vorab aber das sog. "Statusfeststellungsverfahren" einleiten. Die Feststellung ist bindend und kann nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden und bietet Rechtssicherheit.

[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/scheinselbststaendige_arbeitnehmer.html]

Als Auftragnehmer hält sich das Risiko in Grenzen. Es liegt vielmehr im Interesse des Auftraggebers, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt (kann richtig teuer werden). An deiner Stelle als Auftragnehmer würde ich mir da keinen Kopf machen. Achte jedoch darauf, ob der erteilte Auftrag einen Passus zur Scheinselbständigkeit enthält. Der Auftraggeber kann dies nämlich nur begrenzt prüfen. In vielen Fällen ist die Scheinselbständigkeit aber offensichtlich und vorgenannter Passus dürfte nichtig sein.

[https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Einstellung-von-Arbeitnehmern/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit/] - vgl. "Folgen Auftragnehmer"


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