Thema:
Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: flat
Autor: lion88
Datum:16.03.23 19:32
Antwort auf:Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: von Phil Gates

>Höchst selten. Dazu muss das Verschulden des Täters besonders groß sein, andererseits sind keine Mordmerkmale erforderlich (sonst wäre es ja Mord). Vor ein paar Jahren ist doch dieser Sänger Jim Reeves in einer Obdachlosenunterkunft getötet worden. Als Grund gaben die Täter an, er hätte ihnen gesagt, dass er ihnen einen blasen könne oder sowas in die Richtung. Darüber waren die so beleidigt, dass sie ihn umgebracht haben. Das soll laut Landgericht Berlin ein solcher Fall sein. Die Typen waren allerdings so besoffen, dass sie dennoch nicht lebenslänglich bekommen haben.

Danke, das dachte ich mir schon. Immerhin ist der Strafrahmen bei Totschlag bis zu 15 Jahre. Ich war allerdings sehr überrascht, dass Totschlag nach 20 Jahren verjährt. Allerdings ist die Aufklärungsquote - da die Tat nicht geplant wurde - auch sehr hoch.


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