Thema:
Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: flat
Autor: Phil Gates
Datum:16.03.23 17:58
Antwort auf:Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: von lion88

>>Mir ging es um den Punkt der Perversion und Verrohung. Klar haben die mit Vorsatz gehandelt und ja, es ist auch schwer nachzuvollziehen, warum die sich nicht gegenseitig gestoppt haben. Aber nicht jede vorsätzliche Tötung ist ein Mord und ich vermute da eben nicht, dass die das geplant hatten, aus Habgier o.ä. gehandelt haben, da ist schlicht ein Streit eskaliert. Und gerade in so einem Affekt wie Wut sticht man 30 Mal zu, wenn einmal stechen schon genügt hätte. Ein Profikiller schießt 1x. Die Ehefrau, die 10 Jahre vom Ehemann tyrannisiert wurde sticht 100x zu und schlägt dann noch den Schädel mit der Bratpfanne zu Muß.
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>(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
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>(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

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>Kannst du mir sagen, in welchen Fällen der zweite Punkt zur Anwendung kommt?


Höchst selten. Dazu muss das Verschulden des Täters besonders groß sein, andererseits sind keine Mordmerkmale erforderlich (sonst wäre es ja Mord). Vor ein paar Jahren ist doch dieser Sänger Jim Reeves in einer Obdachlosenunterkunft getötet worden. Als Grund gaben die Täter an, er hätte ihnen gesagt, dass er ihnen einen blasen könne oder sowas in die Richtung. Darüber waren die so beleidigt, dass sie ihn umgebracht haben. Das soll laut Landgericht Berlin ein solcher Fall sein. Die Typen waren allerdings so besoffen, dass sie dennoch nicht lebenslänglich bekommen haben.


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