Thema:
Re:Drinende Frage: Schönheitsreparatur Mietwohnung flat
Autor: euph
Datum:15.02.23 18:44
Antwort auf:Re:Drinende Frage: Schönheitsreparatur Mietwohnung von Telemesse

Zu 1.) genau so ist es. der Mietvertrag ist 14 Jahre alt und hat zwar grundsätzlich feste Fristen, die aber durch einen Zusatz aufgeweicht und laut Mieterbund-Anwalt ausgehebelt und gültig machen. und da die Wände länger nicht gemacht wurden und auch viele Schatten und Flecken hat, müssten wir leider ran.
----------------------
Gesendet mit M! v.2.7.0


< antworten >