| Thema: |
|
||
| Autor: | euph | ||
| Datum: | 15.02.23 18:44 | ||
| Antwort auf: | Re:Drinende Frage: Schönheitsreparatur Mietwohnung von Telemesse | ||
Zu 1.) genau so ist es. der Mietvertrag ist 14 Jahre alt und hat zwar grundsätzlich feste Fristen, die aber durch einen Zusatz aufgeweicht und laut Mieterbund-Anwalt ausgehebelt und gültig machen. und da die Wände länger nicht gemacht wurden und auch viele Schatten und Flecken hat, müssten wir leider ran. ---------------------- Gesendet mit M! v.2.7.0 |
|||
| < antworten > | |||