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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 28.11.22 15:49 | ||
| Antwort auf: | Was für ein Mist! Gibt's ne rechtliche Handhabe dagegen? von chifan | ||
>Ein Tag nach meinem Post, bin ich dann auf das gestoßen was du geschrieben hast. Contracting. Gefühlt das Abzockmodel der Energiebranche. Im Kaufvertrag stand zwar dass der Bauträger einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen hat. Die Bedeutung des Ganzen war mir in meiner grenzenlosen Naivität nicht wirklich bewusst. Was ich dabei nicht gerafft habe ist, dass das BHKW in dem Neubau nicht "uns" gehört man also eine Wohnung in einem MFH ohne Heizanlage erwirbt. Das ist doch völlig bescheuert aber wohl auch vollkommen legal. > Als Verwalter finde ich solche Modelle sehr angenehm. Da hab ich nämlich mit Instandsetzung und Wartung der Anlage nichts zu tun;-) Ne aber im Ernst. Solche Konstrukte können durchaus Sinn machen. Zum einen haben die Eigentümer keinerlei Anlagen-, Wartungs- und Reparaturkosten und müssen hierfür auch keine sonst anfallenden Rücklagen bilden. Natürlich sind diese Kosten letztendlich in den Wärmekosten eingepreist. Das hat für vermietende Eigentümer aber den großen Vorteil das Sie die Anlagenkosten voll auf den Mieter abwälzen können. Sinnvoll ist das auch bei Quartiersheizungen. D.h. mehrere MFHs hängen an einem größeren BHKW. Das hat den Vorteil das die Anlagen wesentlich effizienter sind als normale Zentralheizungen und die Effizienz auch mit der Anzahl der versorgten Wohneinheiten steigt. Solche Verträge waren in der Vergangenheit sehr beliebt da die höhere Effizienz der Anlagen und die implementierte Stromerzeugung es ermöglichte die Verbrauchskosten für die Eigentümer nicht teurer werden zu lassen als beim Betrieb einer eigenen Gasbrennwertanlage. Aufgrund der nicht vorhersehbaren, enormen Steigerung der Gasbeschaffungskosten sind die ganzen angedachten Rechenmodelle aber leider implodiert. >Ich sehe bei einem Neubau Null Sinn hinter so einem Vertrag, außer dass sich der Bauträger auf Kosten der Käufer die Kosten für die Anlage spart und seine Marge damit erhöht. Stattdessen zahlt der Energielieferant die Anlage und holt sich die Kosten über einen deutlich erhöhten Grundpreis von den Eigentümern wieder. > Ob der Bauträger sich die Marge erhöht ist ja aber reine Spekulation. Vielleicht wären ja auch die Kaufpreise noch höher gewesen wenn eine eigene Heizung verbaut worden wäre. >Mein Problem mit dem Ganzen: Der Bauträger schließt einen Vertrag ab, den er selbst nie bedienen muss. Bei uns gibt es eine Laufzeit von 16 Jahren (in der Regel wohl 10-15 Jahre), die vorher nicht gekündigt werden kann. Zudem verzichtet man auf die Abwendung einer Wegnahme der Anlage, wenn der Vertrag ausläuft *lol*. Das heißt, nach der Laufzeit gehört der Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht einmal die Anlage. Also muss man dann entweder bis zum Sankt Nimmerleinstag den Vertrag verlängern oder ne neue Anlage kaufen. Das ist doch ... Beschiss. Wie kann man einem solchen Vertrag zustimmen. Doch nur, wenn man den Vertrag nicht selbst erfüllen muss. > >Die Wohnungseigentümergemeinschaft die diesen Vertrag übernimmt / übernehmen muss ist ja noch nicht gegründet. Hat man bei solch nachteiligen Bedingungen irgendeine Handhabe? Gibt es irgendeine Möglichkeit den Bauträger da kostenseitig mit ins Boot zu nehmen? > Das ist nicht ganz richtig. Mit Anlage der einzelner Grundbuchblätter für das Wohnungseigentum (noch bevor überhaupt eine Wohnung verkauft ist) entsteht eine sogenannte Einmann Eigentümergemeinschaft. Der teilende Eigentümer (Bauträger) kann hier beschließen was er möchte und auch Verträge abschließen. Das ist völlig normal und ja auch notwendig. Z.b. Gebäudeversicherungen, Wartungsverträge, Versorgungsverträge (Energie, Telefon, Internet, Wasser, Müll etc.). Bei einem Contractinvertrag wurde sicherlich im Kaufvertrag darauf hingewiesen bzw. der Vertrag im Vorfeld mit ausgehändigt. Selbstverständlich ließt keine Sau solche Verträge im Vorfeld und selbst wenn würde es nicht viel bringen, da ein Normalsterblicher überhaupt da überhaupt nicht durchblickt. >Btw. wurde schön beworben wie energieeffizient das Ganze ist und das 75% des Stroms durch die Anlage gedeckt werden. Das mag alles sein, nur finanziell haben die Käufer überhaupt nichts davon. Warmwasser + Heizung waren in unserer alten Wohnung bei nahezu gleicher Wohnungsgröße etwa 700 EUR im Jahr. Jetzt wurden 2.300 EUR geplant *lol*. Ein Teil ist natürlich den gestiegenen Energiekosten geschuldet, die Masse aber garantiert dem deutlich höheren Grundpreis der über den Daumen gepeilt bei etwa 500-600 EUR im Jahr liegt. Das ist ja exakt das was viele noch nicht begriffen haben. Alles wird nachhaltiger, Ökologischer und effizienter aber billiger wird nichts. Nicht heute und auch nicht in 5 oder 10 Jahren. Geringere Verbrauchkosten werden aktuell immer durch massiv höhere Anlagen und Wartungskosten erkauft. Ob du da nun deine eigene Hybrid-, Wärmepumpen- oder Gaskessel im Keller stehen hast oder einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen hast. |
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