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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 03.11.22 13:37 | ||
Antwort auf: | Re:Verlust / Nachforschungsantrag - Fragen… von Xtant | ||
>Lässt man das außen vor, würde ich die Sache jetzt so auslegen: >- du hast Sachen im gültigen Rahmen der AGB verschickt, da Wert unter 25.000 Euro >- da es sich erst gar nicht um eine Versicherung handelt, kann man das gerne genommene Argument der "Unterversicherung" (habe ich vielleicht selbst schon angebracht) vergessen. >- d.H. die DHL haftet im Rahmen ihrer AGB bis zu 500 Euro, UND ZWAR AUCH DANN, wenn der Wert über 500 Euro liegt (da ja kein grundsätzlich ausgeschlossenes Gut versendet wurde). > Hört, hört :-D >Der (viel) größere Knackpunkt wird IMO eh der sein, dass DHL so schnell nicht zugeben wird, dass sie tatsächlich schuldhaft im Rahmen ihrer AGB/Haftungsregeln gehandelt haben. Ach, dasist gar nicht so schwer, Richter sind auch "Kunden" von DHL und ärgern sich täglich, wenn ich DHL bei beck-online eingebe, gibt's einige Schmankerl vom LG Bonn :-D > >Nachtrag: Bei der Frage, inwieweit die DHL überhaupt Bestimmungen des regelmäßig zitierten HGB als nicht zutreffend bezeichnen und die eigene AGB darüber stehen lassen kann, darf dann gerne wieder Phil einspringen. ;) Es kommt darauf an. :-D Manche Normen des Transportrechts im HGB sind abdingbar/gestaltbar, manche nicht. Das muss man sich im Einzelfall anschauen. |
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