Thema:
Re:An die Stuttgarter Mitglieder - Aushilfsjob Okt.+Nov. flat
Autor: suicuique
Datum:30.09.22 13:19
Antwort auf:Re:An die Stuttgarter Mitglieder - Aushilfsjob Okt.+Nov. von king_erni

>>>>Für deine Stelle weiter oben wäre es aber ok?
>>>
>>>Äpfel und Birnen, merkst du selber, oder?
>>
>>Nö, sollte dem AG überlassen sein.
>
>Nein, es sollte im Arbeitsrecht verankert sein, was zulässig ist und was nicht. Wenn man AGs sowas überlässt, dann kommt da meist nur Mumpitz raus.


Es ist bereits geregelt.
Darum kann ich die Aufregung ob diesen Punktes nicht nachvollziehen.
Wir wissen zu wenig von den Örtlichkeiten in denen die Inventur statt findet um hier abschätzen zu können ob die Frage nach dem polizeilichen Führungszeugnigs berechtigt und rechtlich unbedenklich ist.
Firmen die im Auftrag dritter handeln und Zugang zu Eigentum fremder gewähren (klassiches Beispiel: Wach- und Sicherheitsfirmen) können gewöhnlich ein solches verlangen.
Als Student der mal einen ähnlichen Job gemacht hat (Jahr2000 Patch Rollout auf Rechner in Banken/Versicherungen) kann ich jedenfalls sagen dass selbst der kleinste Job oft Zugang in sensible Bereiche ermöglicht.

Es gibt Branchen in denen MUSS man bei der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Das ist hier offensichtlich aber nicht der Fall.


gruß


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