| Thema: |
|
||
| Autor: | Lord Chaos | ||
| Datum: | 01.10.21 09:32 | ||
| Antwort auf: | Re:96 jährige NS Prozess Angeklagte geflüchtet von Telemesse | ||
>Alles richtig. Mich interessiert am Ende eher die Bewertung der Anklage Beihilfe zum Mord. Wenn ich mich nicht irre, wäre das ja in diesem Fall ein Novum, da es hier um eine Schreibkraft ohne jede aktive Beteiligung oder Weisungsbefugnis geht. Jein. 2011 wurden die Grundlagen für solche Prozesse geschaffen, als man einen Wachmann vor Gericht gestellt hat, ebenfalls wegen Beihilfe und ohne "aktive" Beteiligung. >Was man ihr sicher vorwerfen kann, ist das sie exakt wusste was dort passiert und sie dennoch dort tätig war. Bewerten kann man das wohl nur wenn man den zeitlichen Kontext berücksichtigt und die genauen Umstände kennt. Ohne ihre Mithilfe also Aussagen der Angeklagten wird man da aber nur mutmaßen können. Sie hat ja in zwei Prozessen als Zeuge ausgesagt, also wusste Sie sehr wohl, was dort vorgegangen ist - und ich verweise gern nochmal darauf, dass wer in einem KZ oder Vernichtungslager gearbeitet hat, sei es als Soldat oder ziviler Angehöriger, sehr wohl genau wusste, was dort vorgegangen ist - das ist inzwischen historisch zu Genüge belegt. Auch die Mär vom Zwangsdienst ist längst widerlegt - wie an anderer Stelle erwähnt, Leute, die dort gearbeitet haben, wurden nicht zwangsverpflichtet, sondern haben dort freiwillig gearbeitet, es gab dafür eine Menge Vergünstigungen, beispielsweise mehr Essensrationen, keinen Dienst an der Front, etc., weswegen bei den Soldaten fast ausnahmslos SS Angehörige dort Dienst hatten. Mir wäre auch kein Fall bekannt, in dem ein Soldat im Nachhinein vors Kriegsgericht gestellt wurde, weil er dort nicht arbeiten wollte, er wurde halt wie viele andere Soldaten dann an die Front geschickt. Und bei der Dame handelte es sich um eine zivile Mitarbeiterin - ihr hätte jederzeit freigestanden zu sagen "ne, den Job mache ich nicht", was Sie aber nicht getan hat. >Ich vermute mal am Ende wird es ein symbolisches Urteil mit einer Bewährungsstrafe geben. Das hoffe ich nicht. Nicht wenn man die Vorwürfe als "lächerlich" abtut und noch genug Energie hat, dem Gericht einen Brief zu schreiben, mit der Ankündigung, nicht vor Gericht zu erscheinen und sich darauf hin versuchen abzusetzen. Bewährung setzt idR auch Einsicht und Reue vorraus, das kann ich hier nicht wirklich erkennen. |
|||
| < antworten > | |||