Thema:
Re:96 jährige NS Prozess Angeklagte geflüchtet flat
Autor: Telemesse
Datum:01.10.21 07:52
Antwort auf:Re:96 jährige NS Prozess Angeklagte geflüchtet von fianna

>>>Erstens kommt die Aktivität der Justiz Jahrzehnte zu spät und zweitens hat das so ein Geschmäckle von "Hauptsache irgendeinen Schuldigen finden", weil die, über die man eigentlich gerne gerichtet hätte, bereits tot sind. Damit wird kein Unrecht gerade gerückt.
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>>Was ist denn eigentlich der Grund dafür, dass man plötzlich vermeintlichen Mittätern kurz vor ihrem Tod noch den Prozess macht? Diese Leute leben seit '45 in Deutschland, ihr Aufenthalt war bekannt, warum klagt man die _jetzt_ an?
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>In der Regel ist das einfach so, dass durch Geschichtsforschung, neue Aussagen usw. neue Erkenntnisse entstehen. Das wird dann noch mal dauern bis es die Staatsanwaltschaft mitkriegt wenn nicht direkt eine Anzeige gestellt wird.
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>Mord verjährt nie. Daher muss entsprechend ermittelt werden. Man kann dann nicht sagen: Ok, gut - die ist 95zig, bis das verhandelt wird ist die eh schon tot.
>Das wäre Strafvereitelung. Wie gesagt, es geht hier ja um Mord oder Beihilfe zu Mord.
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>Rechtstaat heißt eben: Wir klären hinterher (eben im Verfahren). Es muss dann nicht zu einer Verurteilung kommen. Sieht man dann.  Vermutlich gäbs dann eh nur "bewachten" Aufenthalt im Altersheim.
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>>"Hauptsache irgendeinen Schuldigen finden", weil die, über die man eigentlich gerne gerichtet hätte, bereits tot sind. Damit wird kein Unrecht gerade gerückt."
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>Darum gehts doch gar nicht. Mord verjährt halt nicht - da gibt es keinen Spielraum. Es MUSS verfolgt werden, wenn das im Raum steht.
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>Warum gerade jetzt? Das weiß ich auch nicht konkret. Aber anstatt zu spekulieren, recherchier einfach und mach dann den Vorwurf. Ich würde vermuten, dass die entsprechenden Erkenntnisse erst später rausgekommen sind + x Jahre weil Behörden immer lange brauchen, aber man jetzt handeln muss.
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>Kann natürlich sein dass es nicht so ist. Aber so pauschal sehe ich da kein Geschmäckle. Juristen halt.


Alles richtig. Mich interessiert am Ende eher die Bewertung der Anklage Beihilfe zum Mord. Wenn ich mich nicht irre, wäre das ja in diesem Fall ein Novum, da es hier um eine Schreibkraft ohne jede aktive Beteiligung oder Weisungsbefugnis geht. Was man ihr sicher vorwerfen kann, ist das sie exakt wusste was dort passiert und sie dennoch dort tätig war. Bewerten kann man das wohl nur wenn man den zeitlichen Kontext berücksichtigt und die genauen Umstände kennt. Ohne ihre Mithilfe also Aussagen der Angeklagten wird man da aber nur mutmaßen können. Ich vermute mal am Ende wird es ein symbolisches Urteil mit einer Bewährungsstrafe geben.


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