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| Autor: | Matt | ||
| Datum: | 06.09.21 17:38 | ||
| Antwort auf: | Rechtliches beim Jobwechsel von Karotte | ||
Es gilt überraschenderweise der Vertrag. Wenn darin eine Strafe gültig vereinbart ist, für den Fall, dass du zum Arbeitsantritt nicht erscheinst, dann hätte der AG alle Möglichkeiten, diese einzufordern. Oftmals sind dies Klauseln aber einseitig und daher unwirksam. Ist es ein guter Stil einen Vertrag zu unterzeichnen und dann doch abzusagen? Ich finde nein. Warum nicht mit offenen Karten spielen und sagen, dass du dich zwischen drei Angeboten entscheiden musst und um 14 Tage Bedenkzeit bitten? Oder das Vorstellungsgespräch bei C verschieben? Oder noch um Änderungen im Vertrag bitten, um das ganze zu verzögern? Da steht ja eigentlich immer was drin, was nicht korrekt ist und geändert werden kann. |
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