Thema:
Rechtliches beim Jobwechsel flat
Autor: Karotte
Datum:06.09.21 17:26
Antwort auf:Der Job Thread: Arbeit, Leben, Gleichgewicht von Steppenwolf

Ich will noch vor Jahresende den Job wechseln und habe mir drei Stellen ausgeguckt, die dafür in Frage kommen könnten.

Job A wäre mir am liebsten, Job B cool und Job C letztlich auch nicht verkehrt.

Job C hat am schnellsten auf meine Bewerbung reagiert und, wenn ich an die Erfahrungen eines Bekannten mit diesem Arbeitgeber denke, dürfte nach dem Bewerbungsgespräch Ende der Woche bereits die Einigung stehen, dass ich am Tag X dort meinen Dienst antreten werde. Der Vertrag kommt dann im Laufe der folgenden Wochen.

Die Frage ist jetzt, wie bindend das rein rechtlich für mich wäre, wenn der Fall eintreten würde, dass Job A oder B vor (oder an sich auch nach) Tag X grünes Licht geben. Kann ich dann einfach bei Job C anrufen und sagen: „Mh… sorry, wird doch nix mit uns.“? Auch wenn bis dahin noch kein Vertrag unterzeichnet worden sein sollte, gab es ja bereits die Einigung nach dem Vorstellungsgespräch. Übereinstimmende Willenserklärungen und so. ;o)


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