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| Autor: | PoP | ||
| Datum: | 20.02.21 22:56 | ||
| Antwort auf: | Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ von suicuique | ||
>>>Hmm vielleicht habe ich es nicht gut beschrieben. >>> >>>Wenn ich gestern kündige hätte könnte ich noch am 1.04.2021 eine andere Stelle abstreiten. >>> >>>Wenn mein AG mit gestern gekündigt hätte, hätte ich noch bis 31.12.2021 dort arbeiten dürften. >>> >>>Das ist immer alles nicht so wild solange das Verhältnis top ist und man nicht wechseln will. >>> >>>Aber mein AG möchte jetzt eben, dass ich ebenfalls bis 31.12.2021 bleiben muss, wenn ich gestern gekündigt hätte. >>> >>>Finde ich legitim, aber muss ich nicht „gratis verschenken“ >>> >>>gesendet mit m!client für iOS >>>Muss Wörter sparen *sorry* >> >>Wieso findest du das legitim? Die AG Seite ist gesetzlich geregelt. Die sollen einfach nicht mit dem scheiss kommen, was soll das? > >Wieso sollte das nicht legitim sein? 1. Es ist nicht Standard das beide fristen gleich sind. Sondern die Ausnahme. 2. Nach zig Jahren zu bemerken das man es doch lieber anders will ist für mich eher seltsam. Legitim wäre es evtl. noch am Anfang aber so finde ich das total daneben. ,jetzt wo die Gesetze greifen wäre uns lieber das du genauso gefangen bist.‘ >In vielen Verträgen ist zb geregelt dass die Kündigunsfrist des Arbeitnehmers der vom Arbeitgeber entsproicht. Kann man "wollen". Da spricht nichts dagegen. Die Frage für Kaneda4Life ist doch ob sie dieses Entgegenkommen entsprechend entlohnen können. > Da spricht vieles dagegen. Für das Unternehmen natürlich nicht. |
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