Thema:
Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ flat
Autor: suicuique
Datum:20.02.21 00:12
Antwort auf:Re:Verlängerung Kündigungsfrist „einpreisen“ von PoP

>>Hmm vielleicht habe ich es nicht gut beschrieben.
>>
>>Wenn ich gestern kündige hätte könnte ich noch am 1.04.2021 eine andere Stelle abstreiten.
>>
>>Wenn mein AG mit gestern gekündigt hätte, hätte ich noch bis 31.12.2021 dort arbeiten dürften.
>>
>>Das ist immer alles nicht so wild solange das Verhältnis top ist und man nicht wechseln will.
>>
>>Aber mein AG möchte jetzt eben, dass ich ebenfalls bis 31.12.2021 bleiben muss, wenn ich gestern gekündigt hätte.
>>
>>Finde ich legitim, aber muss ich nicht „gratis verschenken“
>>
>>gesendet mit m!client für iOS
>>Muss Wörter sparen *sorry*
>
>Wieso findest du das legitim? Die AG Seite ist gesetzlich geregelt. Die sollen einfach nicht mit dem scheiss kommen, was soll das?


Wieso sollte das nicht legitim sein? Die können das erst mal wollen. In vielen Verträgen ist zb geregelt dass die Kündigunsfrist des Arbeitnehmers der vom Arbeitgeber entsproicht. Kann man "wollen". Da spricht nichts dagegen. Die Frage für Kaneda4Life ist doch ob sie dieses Entgegenkommen entsprechend entlohnen können.

gruß


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