| Thema: |
|
||
| Autor: | Xtant | ||
| Datum: | 20.02.21 09:11 | ||
| Antwort auf: | Die DHL mal wieder (Haftung nach Zustellung) -> Tipps? von Koepi | ||
Äh... sorry, aber... 1. Du hast als Privatkunde verschickt. Damit gilt der Gefahrenübergang auf den Käufer mit Übergabe an den Transportdienstleister. 2. WK nimmt das Paket an, kommuniziert aber (entgegen den eigenen Angaben/Vorgaben!) tagelang nix, weder Paketeingang noch fehlende Ware und teilt dann *auf Nachfrage* lapidar mit, dass nichts im Paket war und sie nicht zahlen? Geht's noch? Die können ja alles Mögliche behaupten. Mal abgesehen davon, dass ich eh nicht verstehe, wie man sowas machen kann, da wk als ziemlich windiger Saftladen gilt: wo sollte hier DHL mit im Boot sein? Ich kenne die Abläufe bei wk nicht, aber gerade bei so einem Geschäftsmodell sollte es doch im eigenen Interesse sein, den Wareneingang SEHR zeitnah zu prüfen bzw. Pakete nur unter Vorbehalt anzunehmen. Verlange von wk Nachweise im Rahmen des Möglichen. Fotos, eine Beschreibung, ob das Paket einfach leer war oder beschädigt etc... Es sollte doch auch ein Annahme-/Auspack-/Prüfprotokoll geben. DHL verweist IMO zurecht darauf, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde und von seitens des Empfängers auch im Nachgang keine Reaktion kam. Gibt es Zeugen für das Aufgeben des Paketes? Existiert der Einlieferungsschein noch? Natürlich (bzw. leider Gottes) hat das ganze System seine Schwächen/Lücken, gerade in Verbindung mit so einem (wie gesagt IMO sehr zweifelhaften) Geschäftsmodell. Dennoch: IMO ist dein Job nicht, bei der Post nachzubohren, was mit dem Paketinhalt passiert sein könnte; sondern bei wk das euch zustehende Geld einzutreiben, notfalls auf rechtlichem/gerichtlichem Wege. Wer sagt denn, dass nicht wk selbst das Ding verschlampt hat? Der gewerbliche Ankäufer hat hier die Arschkarte. Bestenfalls kannst du deine evtl. Ansprüche gegenüber DHL an ihn abtreten. |
|||
| < antworten > | |||