Thema:
Die DHL mal wieder (Haftung nach Zustellung) -> Tipps? flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:19.02.21 22:11
Antwort auf:Paketzustellungs-Fail #4 - Zustellung nicht möglich von Bandit

Meine Mutter hat ihr altes Telefon von Samsung an wirkaufens.de verkauft.

Weil das Gerät mehr als 500 Euro wert war und wirkaufens.de nur bis 500 Euro ihre Retourengutscheine versichert, hat sie das Gerät auf eigene Kosten für 2500 Euro versichert, versiegelt mit Siegelband  und in die Filiale eingeliefert.

48 Stunden (nach der Zustellung im Onlinetracking an das DHL Lager von wirkaufens) später frage ich mal für meine Mutter nach, weil WK sich noch nicht gemeldet hat.

Mir wird lapidar mitgeteilt, dass das Paket leer war (!) und deshalb keine weitere Bearbeitung erfolgt. Auf meine Frage hin, warum das nicht SOFORT gegenüber dem Kunden kommuniziert wird, kommen nur Ausflüchte, dass gerade so viel zu tun sei. ;(

Ich teile also WK mit, dass sie den Schaden melden sollen, da sie ja das Auspacken und Öffnen des Paketes als Ankaufsdienst filmen sollten (so wie es auch andere Dienste tun) und somit ja Beweise haben, dass das Handy auf dem Transportweg bzw. im Depot geklaut wurde

Ist bei KW nicht so. Sie wollen auch den Schaden nicht melden, dass solle ich als Versender (also meine Mutter) übernehmen. So weit, so gut.

Ich melde also den Schaden der DHL. Also nicht richtig, weil ich vom Kundenservice sofort abgebügelt werde, da das Paket zugestellt wurde. Da kann der Versender KEINE Schadensanzeige mehr stellen, da dafür vor Ort (und Online) das beschädigte Paket zur Begutachtung benötigt wird.

DAS habe ich aber nicht. Das hat WK. Und die rücken es nicht raus. Die teilen lapidar mit, dass ich die Abholung organisieren soll. Ich teile mit, dass kann ich nicht, die DHL will, dass der Empfänger das macht. WK sagt "nein, interessiert uns nicht. Nicht unser Versandschein, nicht unser Problem".

Also wieder zur DHL. Nach vier Stunden Gespräch inkl. zweier Vorgesetzter (stellenweise in meiner zweiten Fremdsprache, da mich der Mitarbeiter auf Deutsch nicht richtig verstehen kann oder will) und der Social Media Kanäle Facebook und Twitter (die wieder was anderes als die anderen erzählen, also ingesamt vier Meinungen) ist der Stand wie folgt:

-Ich als Versender kann keinen Nachforschungsauftrag aufgeben (kann ich schon, bringt aber nix, da zugestellt im Depot von WK)

-Ich als Versender kann keine Schadensanzeige aufgeben, weil das Paket an wirkaufens zugestellt wurde. Man nimmt mir die Schadensanzeige ohne das in Rede stehende Paket nicht ab, zweimal in der Filiale gewesen, zweimal (nett) abgeblitzt. Im Kundenservice interessiert man sich nicht wirklich dafür, es wird was "genauen Abläufen und wir können da nix machen" erzählt.

-Der Empfänger muss alles in die Wege leiten, der will aber nicht, da stressig und aufwändig. Ich kann den Empfänger nicht zwingen (könnte schon, aber aufwendig und langwierig). Ich komme zunächst auch nicht weiter.

Die 7 Tages-Frist läuft ab Zustellung an WK, sonst verwirkt man die Ansprüche.

Ich habe jetzt der DHL eine pauschale Schadensmeldung in Hinsicht auf das BGB und HGB gemacht; ich habe Email, Fax und den guten alten Gerichtsvollzieher mit Zustellurkunde im Gerichtsbezirk bemüht, Brief ist unterwegs.

Übersehe ich etwas wesentliches? Ist das ne Lücke im System? Wenn der Empfänger einer Sendung, deren Inhalt gestohlen wurde (von wem auch immer, es kann ja auch der Empfänger selbst gewesen sein, der den Inhalt rausgenommen hat und behauptet, dass das Paket leer war!) nicht mitspielt, keine Meldung machen will und das Paket nicht zur Begutachtung rausrückt, dann gehe "ich" als Auftraggeber und Absender trotz Höherversicherung leer aus? Vor allem fängt die Frist der Meldung ab Zustellung an den Empfänger zu laufen. Was passiert, wenn man die Info des leeren Paketes wie hier der Fall 48 Stunden oder noch später bekommt?

Ich muss dazu sagen, dass HGB nicht mein Spezialgebiet ist...:-) Ich sehe schon eine Menge Streß, Papierkram und Geduld auf mich zukommen.

Hat einer der Insider hier einen Tipp? Danke!


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