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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 25.08.20 10:30 | ||
| Antwort auf: | Kurzarbeit - Erklärt mir das Prinzip - hui oder pfui? von Maio4c | ||
>So wie ich das verstanden habe, kann ein Betrieb Kurzarbeit für (einen Teil) seiner Arbeitnehmer beantragen. Der Arbeitnehmer bekommt dann einen bestimmten Teils des Lohns (bis zu 87%) weiter, der Arbeitnehmer darf aber nicht arbeiten und bleibt zu Hause. Er "Darf" schon arbeiten. Aber halt nur soviel wie die Kurzarbeit angemeldet ist. Wenn 100% Kurzarbeit angemeldet ist, darf er gar nicht mehr arbeiten. Ja. Aber bei 50% erbeitet er 50% und erhält (im Regelfall) 60% des Nettolohndefizits weiter. d.h. in dem konkreten Fall arbeitrt er 50& bekommt aber 50% + 0,6*50%=80% Lohn. Das ist im Regelfall. Mit Kindern und Aufstockung durch den AG sind natürlich höhere Aufstockungsquoten möglich. >Konkretes Beispiel: Mein Nachbar (mit dem ich mich gut verstehe) arbeitet bei einem großen Automobilzulieferer, bekommt fast sein volles Gehalt und arbeitet seit mehreren Monaten 4 Tage im Monat. Den Rest verbringt er auf seiner Baustelle und stellt sein Eigenheim fertig. In ein paar Monaten steigt er dann wieder zu den alten Konditionen in den Betrieb ein, als ob nichts gewesen wäre? Ja. Im Prinzip. >Wenn das wirklich so läuft, ist das Konstrukt doch schon absolut krass! >Win für den AG, Win für den AN. Es muss halt genug Geld vom Staat (bzw. indirekt von den Unternehmen als Rücklage) reingebuttert werden. Gibt es, bis auf die jeweiligen Prozent Gehaltseinbußen sonst noch einen Nachteil für den AN direkt, den ich übersehe? Hat das Auswirkung auf die Rentenansprüche? Ja, Rentenansprüche sind im Regelfall etwas reduziert: [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200323_kurzarbeit_und_rv.html] >Wahrscheinlich ist das aber schon sehr kurzsichtig gedacht. Während der Kurzarbeit macht das Unternehmen ja auch keinen Umsatz und gerät so wahrscheinlich in immer größere Schieflage (andere laufende Kosten und Verträge laufen ja weiter) und der Boommerang könnte dann nach Ende der Kurzarbeit auf das Unternehmen und den AN zurückfallen? Somit ist Kurzarbeit für ein Unternehmen wohl schon eine Katastrophe und ein Mittel, auf das man nur im absoluten Notfall zurückgreift? Ja, aber inwiefern wäre das Unternehmen in deinem Beispiel besser dran wenn es die Kurzarbeit nicht geben würde? gruß |
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