Thema:
Re:Thomas Cook pleite flat
Autor: Melanie
Datum:23.09.19 16:13
Antwort auf:Re:Thomas Cook pleite von Phil Gates

>Kann es mir eigentlich auch nicht vorstellen, weil nach § 651a BGB der Reiseveranstalter ja die Reise als Gesamtpaket schuldet. Er schließt also eigentlich keinen Vertrag im Namen des Reisenden ab. Nur dann hätte der Hotelier ja überhaupt ein Vertragsverhältnis mit dem Reisenden. Wobei das ja nur das Verhältnis Reisender-Reiseveranstalter betrifft. Wenn man Pech hat, hat der Veranstalter eben doch einen Vertrag im Namen des Reisenden geschlossen, und dann hätte der Reisende zwar im Innenverhältnis einen Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter, müsste aber u.U. dem Hotelier aufgrund Bereicherungsrecht erst einmal was zahlen. Und dann stellt sich die Frage, ob er nicht entreichert ist. Zuwenig Sachverhalt imho. :-D

Jo, ohne die Vertragsbedingungen bei diesen Veranstaltern zu kennen ist das viel Spekulatius. Ich kann mir obiges Szenario aber nur schwer vorstellen, gerade die Sache mit dem Vertrag im Namen des Reisenden. Aber was weiß ich, das mag vielleicht auch so durchgefuehrt werden. Vertragsrecht, baeh!

Melanie


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