Thema:
Re:Thomas Cook pleite flat
Autor: Phil Gates
Datum:23.09.19 13:50
Antwort auf:Re:Thomas Cook pleite von Melanie

>>>Nö, das ist tatsächlich legal. Allerdings bekommen die Urlauber das Geld anschließend von der Versicherung von Thomas Cook erstattet. War vor ein paar Jahren mal ein Grundsatzurteil vom europäischen Gerichtshof.
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>>Thx. Hast Du da nähere Infos, wie sich das begründet? Konsumentenfreundlich ist anders und wenn tatsächlich die Versicherung zuständig ist, sollte sich das Hotel halt an die Versicherung wenden.
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>Mir ist zu der Thematik nur das Karthago Reisen Urteil bekannt. Das ist aber auch was aelter und es legitimiert meiner Meinung nach auch nicht solche Forderungen des Hoteliers. Generell wuerde ich, wenn irgendmoeglich, eine erneute Zahlung ablehnen. Wenn der Hotelier dann mit Noetigung um die Ecke kommt, wuerde ich versuchen, dieses irgendwie zu protokollieren, und dann bei meiner Kreditkarte die Zahlung killen, mit Verweis auf die Noetigung. Aber da gibt es auch noch andere Mittel, Touristikstreitereien sind aber nicht so mein Gebiet.
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Theoretisch würde ich das auch so machen. Aber je nach Land protokolliert Dir da keiner was und die Polizei ist auch nicht überall kooperativ.

>Aber der Rechtsexperte X1 Two weiß ja augenscheinlich wieder mal mehr. Wuerde sein Grundsatzurteil gerne mal sehen.

Kann es mir eigentlich auch nicht vorstellen, weil nach § 651a BGB der Reiseveranstalter ja die Reise als Gesamtpaket schuldet. Er schließt also eigentlich keinen Vertrag im Namen des Reisenden ab. Nur dann hätte der Hotelier ja überhaupt ein Vertragsverhältnis mit dem Reisenden. Wobei das ja nur das Verhältnis Reisender-Reiseveranstalter betrifft. Wenn man Pech hat, hat der Veranstalter eben doch einen Vertrag im Namen des Reisenden geschlossen, und dann hätte der Reisende zwar im Innenverhältnis einen Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter, müsste aber u.U. dem Hotelier aufgrund Bereicherungsrecht erst einmal was zahlen. Und dann stellt sich die Frage, ob er nicht entreichert ist. Zuwenig Sachverhalt imho. :-D


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