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| Autor: | Koepi (deaktiviert) | ||
| Datum: | 10.02.19 19:39 | ||
| Antwort auf: | Re:Pfui: Brief international von makaimura | ||
>>Ich frage dich..:-) Woher hast du sie denn genommen? > >google, aber ja, die URL war pp.de/en > >>Jap. Und dieser Passus: "provided the shipping receipt show both shipping date and the name of the recipient...." >> >>Damit ist nicht ein Einlieferschein (!) gemeint, sondern die Quittung des Empfängers. > >also bei pp.de ist wirklich der Einlieferungsbeleg gemeint. Ich hab jetzt nicht oft was bei PP, aber so ne handvoll Sachen über die letzten Jahren gab's - meistens wg. ungeduldiger Empfänger über irgendwelche Ferienzeiten. Sowohl beim Upload der Nachweise als auch im Gespräch mit PP ist mit obigem Passus die Versandquittung gemeint. Das wundert mich, denn das beweist ja erstmal nix. >Der Name des Empfängers ist gefordert, damit Du nicht eine andere Quittung desselben Tages vorlegen kannst. Ich sag damit nicht, dass die Einlieferungsquittung letztendlich als Zustellnachweis reicht, aber PP kann da schon differenzieren und dann auch entsprechend der Onlineverfolgung das Ergebnis auswerten. Ich denke eher, dass PP in manchen Fällen nicht so genau prüft, oder? > >Ich schau vlt mal meine alten Emails durch, ob bei den Leuten auch mal ein Amerikaner dabei war. > >> Ist aber Missverständlich formuliert; Sinn der Vorschrift ist ja, dass PayPal überprüfen kann, dass die Ware zugestellt wurde. > >nicht zwingend. In erster Linie geht's mal um den Versand. Letztlich waren das bei mir Laufzeitprobleme, die sich automatisch erledigt haben und nur aufgrund eines ungeduldigen Empfängers überhaupt kamen. > Bei PP geht es um mehr als den Versand. Einen Fall eröffnen kann man ja aus vielen Gründen. >> Das Einliefern alleine beweist ja nix. > >es beweist die Einlieferung. > Nun, das reicht nicht, wenn ich mir die Käuferschutzrichtlinie (!) und die AGB von PP ansehe. Ich weiß nicht, was sie in der Praxis ausleben, drin stehen tut was anderes. Da wird von Zustellung bzw. Empfang geredet. Ist ja auch logisch, wie sonst sollte ein Käufer ein Mangel an der Sache oder den Verlust melden? >>Bevor du auf ebay.com über ebay.de einstellen kannst > >was heisst "auf ebay.com über ebay.de einstellen" ? Die Plattformen sind ja weitestgehend getrennt und stellen nur einen Teil ihrer Items definiert über das Liefergebiet des Verkäufers gegenseitig zur Verfügung. Korrekt. Du kannst aber über ebay.de dein Angebot 1:1 spiegeln, in allen Fällen ist aber die in Rede stehende Vereinbarung von oben nötig. Wenn du ebay US nutzt, gilt, wie gesagt, eh US-Recht. |
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