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| Autor: | Tobakaido | ||
| Datum: | 16.09.18 13:44 | ||
| Antwort auf: | Re:Antworten (inklusive Bildmaterial) von hellbringer | ||
>>Aufgrund meiner Firma und meiner Partner habe ich das Glück, dass mein Geschäftspartner (ein Konzern) für mich bürgt. Über ein sogenanntes "Certificate of Eligibility (CoE)" Solange die Zusammenarbeit gut läuft, werde ich wohl davon ausgehen sehr lange dort bleiben zu dürfen. Ich verfüge aber bereits in einem anderen asiatischen Land ein Dauervisum, weswegen es auch einfach möglich wäre immer zu pendeln, relativ günstig. Da ich in Japan auch eine eigene Firma haben werde, wird das wohl nie ein Problem sein, da ich dann darüber alles regeln kann. > >Das heißt du bist Ausländer und kein japanischer Staatsbürger? > Eingebürgert wird in Japan eh so gut wie niemand. Die meisten hangeln sich von Visumsverlängerung zu Visumsverlängerung - ein Großteil gibt nach einem oder zwei auf und haut ab; zu Hause ins Kissen weinend, aber auf Facebook eine große "Oh, ich vermisse Japan ja soooooo sehr!" Show abziehend. Die zweite Gruppe tappt in die Babyfalle samt spousal visa und die dritte bekommt nach 10 bis 15 Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Für eine Einbürgerung spricht sowieso nicht viel, es sei denn, du willst unbedingt in Japan wählen / gewählt werden. |
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