Thema:
Re:Kann Käufer bei Überweisung beschei*en? flat
Autor: Akuma-Joe
Datum:01.09.18 14:07
Antwort auf:Re:Kann Käufer bei Überweisung beschei*en? von makaimura

Der Auftraggeber der Überweisung stimmt mit dem Namen aus der Kaufabwicklung überein.
Die neue Adresse hat die selbe PLZ, den selben Adressaten, nur eine andere Straße.
Hmm, sollte ok sein, denke ich?


>Das mit dem aktiven Zurückholen ist unwahrscheinlich, aber wenn's eben ein geklauter Account ist und zudem ein gekapertes Bankkonto, dann wird's kritisch.
>
>Ich würde sagen: wenn eBay Kontoinhaber + Auftraggeber der Überweisung identisch sind und er eine plausible Erklärung für die neue Adresse liefert, dann geht das klar.
>
>Wenn der Auftraggeber der Überweisung ein anderer ist, dann direkt ab zur Polizei.


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