Thema:
Re:Kann Käufer bei Überweisung beschei*en? flat
Autor: makaimura
Datum:01.09.18 08:22
Antwort auf:Re:Kann Käufer bei Überweisung beschei*en? von hellbringer

Das mit dem aktiven Zurückholen ist unwahrscheinlich, aber wenn's eben ein geklauter Account ist und zudem ein gekapertes Bankkonto, dann wird's kritisch.

Ich würde sagen: wenn eBay Kontoinhaber + Auftraggeber der Überweisung identisch sind und er eine plausible Erklärung für die neue Adresse liefert, dann geht das klar.

Wenn der Auftraggeber der Überweisung ein anderer ist, dann direkt ab zur Polizei.


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